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Erklärung zur Barrierefreiheit

kiez·familie ist ein kleines, privat betriebenes Familien-Projekt aus dem Berliner Norden. Wir sind gesetzlich nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet, möchten die Seite aber trotzdem für möglichst alle Menschen gut nutzbar machen. Diese Erklärung legen wir freiwillig und nach bestem Wissen ab.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website kiez-familie.de.

Angestrebter Standard

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA.

Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist nach unserer eigenen Einschätzung weitgehend vereinbar mit WCAG 2.2 AA. „Weitgehend" deshalb, weil wir bisher automatisiert geprüft haben, aber noch kein vollständiges manuelles Audit mit Hilfsmitteln (z. B. Screenreadern) durchgeführt haben. Einzelne Barrieren können daher noch bestehen.

Wie wir geprüft haben

Es handelt sich um eine Selbstbewertung. Alle Seitentypen (Startseite, Kategorie-, Veranstaltungsort-Seiten sowie die Info-Seiten) wurden automatisiert mit axe-core getestet und ergaben dabei keine Verstöße. Geprüft wurden u. a. Farbkontraste, Tastatur-Bedienbarkeit, Fokus-Sichtbarkeit, sinnvolle Beschriftungen und Mindestgrößen von Bedienelementen.

Bekannte Einschränkungen

  • Ein vollständiges manuelles Screenreader-Audit sowie Tests bei 200 % Zoom stehen noch aus. Wir arbeiten daran.
  • Verlinkte Veranstalter-Seiten liegen außerhalb unseres Einflussbereichs und sind möglicherweise nicht barrierefrei.
  • Einzelne interaktive Karten (Standort-Anzeige) sind je nach Hilfsmittel nur eingeschränkt nutzbar; die Adresse steht immer auch als Text dabei.

Unsere Selbstverpflichtung

Wir bemühen uns laufend, Barrieren abzubauen, und bessern bekannte Punkte nach. Barrierefreiheit ist für uns ein fortlaufender Prozess, kein einmaliger Haken.

Barriere melden & Feedback

Ist dir auf kiez-familie.de etwas aufgefallen, das nicht zugänglich ist? Schreib uns – wir freuen uns über jeden Hinweis und versuchen, ihn schnell zu beheben: hallo@kiez-familie.de

Diese Erklärung wurde am 31. Mai 2026 erstellt und zuletzt geprüft.